Kapitalsertragsteuer
Liebe Gemeindemitglieder,
möglicherweise sind Sie in den vergangenen Wochen und Monaten von Ihrer Bank über Änderungen im Zusammenhang mit der so sogenannten „Kapitalertragsteuer“ bzw. „Abgeltungssteuer“ und der darauf erhobenen Kirchensteuer informiert worden. Wie wir aus Nachfragen wissen, haben die auch über Medien verbreiteten Informationen einige Menschen verunsichert.
Vielleicht sind dabei folgende Informationen zur Aufklärung hilfreich: Kirchenmitglieder entrichten auf die Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen) erhoben wird, zusätzlich eine Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent. Das war bis jetzt so und wird sich auch nicht ändern. Neu ist ab dem 1. Januar 2015 nur, wie diese Kirchensteuer eingezogen wird. Bislang müssen Kirchenmitglieder ihre Bank über ihre Kirchenmitgliedschaft informieren, die dann die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einzieht. Alternativ können Kapitalerträge auch in der Steuererklärung angegeben werden.
Ab 2015 wird das jetzige Verfahren vereinfacht und automatisiert. Banken und Sparkassen erhalten auf elektronischem Weg eine verschlüsselte Mitteilung zur Einbehaltung der Kirchensteuer. Dabei ist der Datenschutz natürlich gewährleistet. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche ihr Kunde angehört.
Aus diesen Erläuterungen wird deutlich: Hier wird keine zusätzliche Steuer erhoben oder gar eine neue Steuer eingeführt. Wer als Kirchenmitglied bisher auf seine Spareinlagen keine Steuern gezahlt hat, weil deren Zinsen nicht höher als der Freibetrag (801 € bzw. 1602 € bei Verheirateten) sind, wird auch zukünftig keine Kirchensteuer auf Zinsen zahlen. Und wer Kapitalerträge hat, die über der Freibetragsgrenze liegen und besteuert werden, hat auch bisher schon Kirchensteuer darauf gezahlt.
Ein Rechenbeispiel dazu: Wer jährlich 1.000 Euro an Zinsen aus Spareinlagen erhält (was bei einem angenommenen Zinssatz von 2,5% ein Vermögen von 40.000 Euro voraussetzt), muss als nicht Verheirateter darauf 4,37 Euro an Kirchensteuer pro Jahr zahlen.
Sollte es im Zusammenhang mit der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer bei Ihnen zu Missverständnissen gekommen sein, so hoffen wir, diese ausgeräumt zu haben. Haben Sie weitere Fragen? Gerne können Sie sich an das Kirchensteuertelefon unter der Nummer 0800 / 713 7137 wenden oder direkt an Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch, rainer.rausch@kircheanhalt.de – oder natürlich an Ihre Kirchengemeinde.
Gleichzeitig möchten wir uns bei Ihnen für die bisherige Unterstützung unserer Kirche bedanken, denn nur mit der — auch finanziellen — Unterstützung unserer Kirchenmitglieder kann die Kirche ihren Auftrag erfüllen: Das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen und an der Seite der Menschen zu stehen.